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Hilfe zu Hause | Ambulante Pflegedienste | Ambulante Familienpflege

Familienversorgung rundherum

Wussten Sie, dass Kinderbetreuung und Hausarbeiten Leistungen sind, deren Finanzierung unter bestimmten Umständen von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden? Sollten Sie also aufgrund eines Krankenhausaufenthalts oder einer Reha-Maßnahme als die Person ausfallen, die hauptsächlich Ihren Haushalt besorgt, steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu. Wir unterstützen Sie von A wie Abwaschen bis Z wie Zufriedenheit der Kinder. Die konkreten Voraussetzungen können Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse erfragen.

Voraussetzung für die Unterstützung

Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Versicherung sind und aufgrund einer Erkrankung, Entbindung oder eines Kuraufenthalts Ihren Haushalt nicht führen können, beantragen Sie schriftlich eine Haushaltshilfe bei Ihrem Versicherungsträger. Die Kasse genehmigt dann die Dauer sowie die Stundenzahl. Weitere Kriterien für einen erfolgreichen Antrag: in Ihrem Haushalt muss mindestens ein Kind unter zwölf Jahren leben, alleinerziehende Mütter oder Väter sind ebenfalls antragsberechtigt. Gleiches gilt für die Zeit nach der Entbindung, wenn die junge Mutter das Wochenbett hüten muss.

Wir unterstützen Sie von
A wie Abwaschen bis
Z wie Zufriedenheit der Kinder

Kochen, putzen, waschen

Vielseitige Hilfe, um Ihr Leben zu erleichtern.

Hausaufgabenbetreuung

Praktische Unterstützung auf dem Weg durch die Schule.

Besorgungen, Einkäufe

Verrichtungen im Alltag, die wir für Sie übernehmen.

Behördengänge

Wir nehmen Ihnen diese lästigen und zeitraubenden Gänge ab.

Begleitung zu Arztbesuchen

Wir stehen auch bei Ihrem Hausarzt an Ihrer Seite.

Spielen und beaufsichtigen

Wir freuen uns auf die Beschäftigung mit Ihren Kindern.

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